Wettbewerbsrecht

Grundsätzlich gilt auf nationalen und internationalen Märkten das Prinzip der Wettbewerbsfreiheit. Damit ist jedem erlaubt, sich am wirtschaftlichen Wettbewerb zu beteiligen. Damit wird der Zugang besonders junger Unternehmer gefördert, damit diese Zugang zum Markt finden. Aber auch bereits bestehende Marktteilnehmer können ihre Entschlüsse auf dem Markt frei fassen und durchführen. Diese wirtschaftliche Wettbewerbsfreiheit wird jedoch nur soweit gewährt, als ihr gesetzliche Verbote nicht entgegenstehen. Damit wird die Wettbewerbsfreiheit auf rechtliche erlaubtes Verhalten notwendigerweise eingegrenzt.

Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das GWB sichert hierbei den freien Wettbewerb insbesondere durch marktpolitische Massnahmen wie z.B. der Bildung eines Preiskartells. Das UWG bekämpft alle Formen des unlauteren Wettbewerbs durch Marktteilnehmer. Beide Rechtsgebiete stehen nebeneinander und ergänzen sich. Das Wettbewerbsrecht unterliegt dem ständigen Wandel, da sich die Märkte und die Marktteilnehmer erheblich in ihrer Struktur verändern. Nach der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung wurden durch die letzte Reform auch die Vorschriften zu den Sonder- und Räumungsverkäufen aufgehoben. Bei dem am 03.07.2004 beschlossenen und am 08.07.2004 in Kraft getretenen neuen UWG soll es sich nach Vorstellung des Gesetzgebers um „liberales Wettbewerbsrecht“ handeln. Auffällig ist, dass das neue UWG insbesondere den Verbraucher in Schutz nimmt.

Vertragsrecht

„Pacta sunt servandae“ – Verträge müssen eingehalten werden!

Dieser Grundsatz aus dem römischen Recht gilt schon seit der Antike fort. Verträge sind rechtliche Geschäfte, die aus mehreren Willenserklärungen bestehen bzw. zustande kommen. Daher ist es von besonderer Bedeutung, den Erklärungsinhalt einer abgegebenen Willenserklärung auch genau zu verstehen. Anderenfalls wird häufig der Weg zum Gericht notwendig sein, um den genauen Inhalt der verbindlich abgegebenen Willenserklärung festzulegen.
Umso wichtiger ist es, sich auf den Vertragsschluss professionell vorzubereiten. Wir begleiten Sie bei der Vertragsplanung, beim Entwurf eines Vertragsdesigns, bei den oft sehr komplizierten Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsdurchführung sowie beim Vertragscontrolling.

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat sowie zu den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt. Auch umfasst das öffentliche Recht das Verhältnis der Verwaltungsträger untereinander. Hierzu zählen vor allem das Staatsrecht, das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, Sozial- und Sozialversicherungsrecht.
Wir unterstützen Sie auf diesem Gebiet vom Widerspruchsverfahren bis zum gerichtlichen Prozess.