Das Reputationsrecht – Was bitte soll das denn sein?
Das Wort Reputation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Erwägung, Berechnung“, vgl. Wikipedia. Gemeint ist mit Reputation der gute Ruf eines Menschen, einer Gruppe oder einer Organisation. Der gute Ruf einer Person spielt einer erhebliche Rolle bei der Kreditwürdigkeit sowie hinsichtlich des Ansehens der Person in einer Gesellschaft bzw. in der Wirtschaft. Die Reputation eines Unternehmens und seiner Produkte spielt im Kaufprozess eine wichtige Rolle. Ist diese sehr stark und in der Gesellschaft anerkannt, erhöht dies den Absatz der Produkte. Ist das Unternehmen jedoch in Verruf geraten und damit auch seine Produkte, ist meistens auch ein Rückgang im Absatz der Produkte sowie in der Umsatzentwicklung des Unternehmens festzustellen.
Die Reputation ist in Asien seit jeher fest in der Gesellschaft verankert und bestimmt die Rollen und den Wert, welche den Menschen zukommt. 1983 führte Carl Shapiro Reputation in die moderne Literatur ein, indem er die Korrelation zwischen Qualität und Reputation analysierte. Er fand heraus, dass Reputation eine wichtige Rolle im Kaufprozess spielt, wenn bei Produkten die Qualität nicht offensichtlich erkennbar ist.
Rechtlich interessant ist die Reputation in diversen Rechtsgebieten. So spielt die Reputation im Strafrecht, im Presserech, in der Wirtschaft, in den Medien sowie im individuellen Kulturkreis eine sehr wichtige Rolle. Seinen guten Ruf durch Negativschlagzeilen zu verlieren bedeutet, sein „Gesicht zu verlieren“. Eine Person ohne Gesicht genießt keine Anerkennung mehr in der Gesellschaft und kann dadurch erheblichen Schaden davontragen. Dies kann z.B. durch Ausschluss aus der Gruppe erfolgen.