Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht bieten umfassenden Schutz auf dem Gebiet des „geistigen Eigentums“. Hierunter sind Ergebnisse geistigen Schaffens zu verstehen, sog. Immaterialgüter. Der Schutz umfasst dabei lediglich den gewerblichen Bereich. Das Urheberrecht schützt diese Leistungen auf kulturellem Gebiet.

Im Einzelnen gehören folgende Gesetze zum gewerblichen Rechtsschutz:

Patentgesetz
Gebrauchsmustergesetz
Halbleiterschutzgesetz
Geschmacksmustergesetz
Markengesetz
Sortenschutzgesetz
Urheberrechtsgesetz

Sinn und Zweck dieser Gesetze ist es, die Schöpfer von geistigen Erfindungen bzw. von geistigem Eigentum durch die Einräumung von besonderen Rechten zu schützen und zu belohnen. Die dem gewerblichen Rechtsschutz nicht unterliegenden Immaterialgüter unterliegen dem allgemeinen Recht. Zur Anwendung kommt hier insbesondere das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Markengesetz. Hierbei handelt es sich um subsidiären Rechtsschutz, der immer dann greift, wenn die Gesetze auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes nicht zur Anwendung kommen.

Auf Grund dieser Schutzgesetze erhalten die Schöpfer von immateriellen Werten bzw. Gütern absolute Verwertungsrechte. Diese Rechte werden durch Gesetze für die Schöpfer für eine bestimmte Dauer unter Schutz gestellt. Folge dieses zeitlich begrenzten Schutzes ist, dass der Rechteinhaber innerhalb dieses Zeitraums das geschützte Immaterialgut alleine verwerten darf. Aus diesem Verwertungs- bzw. Benutzungsrecht folgt die Befugnis, Dritten gegenüber die unberechtigte Nutzung und Verwertung zu verbieten.

Die Schöpfer von geistigem Eigentum stehen zunehmend der Ausbeutung ihrer „Schöpfung“ hilflos gegenüber. Hierbei spielt die sog. „Produktpiraterie“ eine entscheidende Rolle. Zu verstehen ist hierunter die gewerbsmässige, kriminelle Schutzrechtsverletzung, d.h. die gezielte, massenhafte und mit Gewinnerzielungsabsicht begangene, vorsätzlichen Verletzung bestehender Schutzrechte sowie die Verletzung der durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geschützten Rechtspositionen. Hierbei stellt die Produktpiraterie für die Industrie ein aktuelles und sehr ernst zu nehmendes Problem dar. Nach Schätzungen der internationalen Handelskammer werden mittlerweile bereits 5-7% des gesamten Welthandelsvolumens durch den Ex- und Import von Fälschungen erzielt. Der Deutsche Industrie und Handelstag (DIHK) schätzt den hierdurch entstehenden Schaden weltweit jährlich auf über 255 Milliarden Euro.

Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihre „geistiges Produkt“ bzw. ihr „geistiges Eigentum“ unter optimalen Schutz stellen können. Wir begleiten Sie von Anfang bis zum Ende eines Projektes. Hierzu gehören insbesondere der Entwurf von Lizenzverträgen, Markenanmeldungen national/international, Abmahnungen sowie die Bearbeitung von Grenzbeschlagnahmeverfahren.
Auch präsentieren wir Ihnen auf Erfahrung bauende Strategien, um gegen Produktpiraten juristisch vorzugehen.