Der gute Ruf oder das Reputationsrecht
Verliert ein Mensch sein Gesicht, so verliert er damit auch die Achtung in seiner Gemeinschaft. Verliert ein Unternehmen sein Gesicht, dann kaufen seine Kunden nicht mehr wie gewünscht die Produkte des Unternehmens. Ferner empfehlen Kunden dieses Unternehmen nicht mehr weiter. Dies führt zu einem Umsatzrückgang bis hin zur möglichen Insolvenz des Unternehmens. Das gleich gilt für Markenprodukte eines Unternehmens.
Des wegen ist es sehr wichtig, dass ein Mensch oder ein Unternehmen sein Gesicht in jeder Situation wahren kann. Die Kommunikation innerhalb und außerhalb des Unternehmens ist essentiell für den geschäftlichen Erfolg. Diese Art der Kommunikation sollte immer die Vergangenheit sowie die Zukunft des Unternehmens mit einbeziehen. Hierbei sollte das Unternehmen immer bei den Unternehmenszielen beginnen und diese verinnerlichen.
Wird der gute Ruf durch unwahre Behauptungen angegriffen, können sich Betroffene rechtlich dagegen zur Wehr setzen. Da es das „Reputationsrecht“ nicht als einheitliches Gesetz gibt, bieten unterschiedliche Gesetze Schutzmöglichkeiten gegen solche Behauptungen zur Verfügung. Beispielsweise können sich Unternehmen auf §§ 3, 7, 8 UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) stützen und durch Abmahnungen, Einstweilige Verfügungen und Klagen gegen unlauteren Wettbewerb schützen. Bei eingetragenen Marken bietet das Markengesetz gesonderte Instrumente zur Verteidigung einer eingetragenen Marke an.
Auch Privatpersonen können sich bei Beeinträchtigung ihres guten Rufes rechtlich wehren und zum Beispiel über §§ 823, 1004 BGB auf Unterlassung und Beseitigung der Störung gerichtlich klagen.
Sie sehen durch unzulässige Beeinträchtigungen bzw. unwahre Tatsachenbehauptungen ihren guten Ruf gefährdet?
Die Anwaltskanzlei Taskin bietet im Reputationsrecht rechtliche Unterstüzung und die Ergreifung von Sofort-Massnahmen an. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an:
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