Das Internet-Sicherheitsrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Insbesondere im Rahmen der Digitalisierung nehmen Internetnutzung vermehrt zu und Tätigkeiten im Arbeitsleben werden immer mehr auf digitale Plattformen transformiert.

Des wegen spielt die IT-Sicherheit von Bürgern und Unternehmen bei privater oder geschäftlicher Tätigkeit im Internet eine fundamentale Rolle, denn nur wenn die Sicherheit hierbei im Internet gewährleistet ist, kann eine persönliche und individuelle Entfaltung im Internet oder der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen erfolgen.

Wer sich im Internet als „virtuelle Welt“ privat oder geschäftlich bewegt, der muss auch auf die Sicherheit sämtlicher Kommunikation vertrauen dürfen.

Das IT-Sicherheitsgesetz wurde im Juli 2015 als bedeutender Meilenstein in der Digitalisierungspolitik neu eingeführt. Damit wurden verbindliche Mindestanforderungen und Meldepflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen in diesem Gesetz festgelegt.

In diesem Jahr 2021 ist das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) in Kraft getreten.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bekommt damit neue Kompetenzen, welche seine Arbeit als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes deutlich stärken.

Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 stärkt das BSI in den folgenden Punkten:

  • verstärkte Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und der Abwehr von Cyber-Angriffen

  • BSI als zentrales Kompetenzzentrum der Informationssicherheit

  • Cyber-Sicherheit in den Mobilfunknetzen

  • Verbraucherschutz

  • Sicherheit für Unternehmen

  • Informationssicherheit und Digitalisierung

IT-Sicherheitsgesetz 1.0 (2015)

IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (2021)